Neues Klimaschutzgesetz: CO2-Emissionsmengen für die Industrie herabgesetzt
Das bisherige Klimaschutzgesetz der Bundesregierung verstieß in Teilen gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 24.3.2021. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am 12. Mai mit seinem neuen Klimaschutzgesetz ambitioniertere Ziele für Deutschland beschlossen:
- Bis 2030: 65 % weniger CO2 (bislang 55 %),
- Bis 2040: 88 % weniger CO2,
- 2045: Klimaneutralität (bislang 2050).
In diesem Zuge werden auch die zulässigen jährlichen CO2-Emissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude und Industrie abgesenkt. Das heißt: Auch Unternehmen sind gefragt, ihre Energieversorgung noch zügiger klimafreundlich zu gestalten. Denn sie sind immerhin für 44 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich.
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