01.12.2025
Positiv- und Negativliste erleichtert die Übersicht für Förderanträge
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine finanzielle Unterstützung für alle Unternehmen und Kommunen, die aktiv Kohlenstoffdioxid (CO₂) einsparen wollen: Die Klimaschutzförderrichtlinie M-V (KliSFöRL).
Sie fördert Investitionen mit hohen Zuschüssen, wenn die geplanten Maßnahmen mindestens 30 % CO₂-Einsparung bringen. Das bedeutet: Wer nachhaltig modernisiert, effizienter wird oder Energie spart, bekommt einen kräftigen finanziellen Rückenwind. Eine großartige Chance, um Projekte schneller umzusetzen – und gleichzeitig das Klima, Ihr Budget und die Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Eine hilfreiche Erstorientierung bietet die vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) veröffentlichte neunseitige Positiv- und Negativliste. Darin wird aufgezeigt, welche Vorhaben förderfähig sind und welche nicht. Förderfähige Beispiele reichen von Machbarkeitsstudien über energieeffiziente Prozess- und Gebäudetechnik bis hin zu intelligenten Energienetzen. Nicht förderfähig sind dagegen u. a. Tiefengeothermie, große PV-Anlagen über 10 kWp oder reine fossilbetriebene Heizsysteme. Wer eine Maßnahme plant, findet in dieser Übersicht eine wertvolle Einschätzung, ob das Vorhaben in die Förderung passt – ideal für eine schnelle Orientierung.
Die Positiv- und Negativliste förderfähiger Vorhaben der KliSFöRL M-V finden Sie auf der Webseite des LFI MV.


