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05.01.2026

Industriestrompreis: Wie Unternehmen ab 2026 entlastet werden sollen

Um energieintensive Unternehmen zu entlasten und den Standort Deutschland zu stärken, führt die Bundesregierung einen einen staatlich subventionierten Industriestrompreisfür ausgewählte, besonders energieintensive Unternehmen ein. So sollen Betriebe wettbewerbsfähiger werden – und Planungssicherheit für die Zukunft gewinnen. Die Regelung soll in Deutschland von 2026 bis 2028 umgesetzt werden, dafür ist jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Es gibt bereits eine grundsätzliche Einigung auf das Konzept seitens der EU, aber die spezifische deutsche Umsetzung (Gesetzgebung, Antragsverfahren) muss noch mit der Kommission abgestimmt werden, um die detaillierten Beihilferegeln zu erfüllen. Die Entlastung kommt – aber zielgerichtet, befristet und an Investitionspflichten geknüpft.

Für bestimmte energieintensive Industrieunternehmen soll der Strompreis ab 2026 für zunächst drei Jahre auf 5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden. Vor allem Unternehmen aus stark stromabhängigen Branchen wie der Chemie-, Metall- oder Zementindustrie sollen profitieren. Die Kosten des Industriestrompreises werden auf 3 bis 5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt und sollen überwiegend aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Die EU-Kommission hat das deutsche Beihilfemodell unter der Vorgabe genehmigt, dass Unternehmen einen Teil der Förderung in eine klimafreundlichere Produktion investieren. Nach den bisherigen Plänen können Unternehmen ab 2027 eine staatliche Unterstützung über eine zentrale, digitale Förderplattform, die noch eingerichtet wird, rückwirkend für das Jahr 2026 beantragen. Eine übersichtliche Zusammenfassung der Details finden Sie auf der Newsseite der Sparkasse.

Unternehmen müssen sich informieren, ob sie zu den 91 beihilfeberechtigten Sektoren zählen und welche konkreten Investitionsauflagen mit der Entlastung verbunden sind. Für beihilfeberechtigte Unternehmen verbessert sich dann die Planungssicherheit: Sie können für 2026–2028 mit einem gedeckelten Strompreis auf einem Teil ihres Verbrauchs kalkulieren und Investitionen in Transformation und Effizienz darauf ausrichten. Alle anderen Unternehmen profitieren eher von den allgemeinen Entlastungen bei Netzentgelten, Steuern und Abgaben, die die Bundesregierung ab 2026 vorsieht

Weitere Entlastungen bei Energiepreisen

Zusätzlich zum Industriestrompreis plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, die ab 2026 für Unternehmen und Haushalte wirken sollen. Vorgesehen sind insbesondere die Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten. Außerdem ist eine dauerhaft deutlich abgesenkte Stromsteuer für produzierende Unternehmen und die Land- und Forstwirtschaft vorgesehen. Insgesamt sollen diese Schritte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Das Wichtigste im Überblick finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Ein weiterer Weg, Energiekosten zu sparen, ist die Steigerung der Energieeffizienz. Unser kompetentes Expertenteam hilft Ihnen gern dabei, die entsprechenden Potenziale dafür in Ihrem Betrieb aufzudecken. Melden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins bei uns.

 

Update 20.04.2026: Industriestrompreis kommt

Die EU-Kommission hat am 16. April 2026 den deutschen Industriestrompreis genehmigt. Damit können energieintensive Unternehmen für die Jahre 2026 bis 2028 entlastet werden. Insgesamt sind dafür bis zu 3,8 Milliarden Euro für rund 9.500 Betriebe vorgesehen.

Zuständig für das spätere Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das wird hierzu rechtzeitig vor dem Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite die Unternehmen informieren. Die Beantragung erfolgt in 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen aus den Sektoren der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon-Leakage-Liste der EU). In dieser Liste sind energieintensive Industrien erfasst, die einem erhöhten Risiko der Produktionsverlagerung ins Ausland unterliegen. Dazu zählen 91 Teilsektoren aus den Bereichen Chemie, Metall, Glas und Keramik, Zement, Papier und Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie dem Maschinenbau. Eine Mindestunternehmensgröße ist nicht vorgesehen – auch KMU können grundsätzlich berechtigt sein, wenn ihr Wirtschaftszweig auf der KUEBLL-Liste steht. Handwerk und kleinere verarbeitende Betriebe erfüllen die Kriterien in der Regel nicht, da Stromkosten dort einen deutlich geringeren Anteil an der Wertschöpfung ausmachen.

Unternehmen, die grundsätzlich einer der genannten Branchen angehören, sollten jetzt prüfen, ob sie auf der KUEBLL-Liste gelistet sind. Ausschlaggebend ist dabei der beim Statistischen Landesamt hinterlegte Wirtschaftszweigcode (WZ-Code). Für die spätere Antragstellung werden eine detaillierte Dokumentation des Stromverbrauchs, Nachweise zur Sektorzugehörigkeit sowie eine Selbsterklärung zu den geplanten Gegenleistungen benötigt. Denn die Entlastung ist an eine Reinvestitionspflicht geknüpft. Unternehmen müssen mindestens 50 Prozent der ausgezahlten Entlastung in Anlagen investieren, die die Dekarbonisierung in Deutschland vorantreiben, um die Subvention in Anspruch nehmen zu können.

Alle aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte dem Pressepapier des BMWE.