23.06.2026
Neue Fördermöglichkeit: Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte ab Juli 2026 beantragbar
Vereine, Dachverbände und Unternehmen, die Klimaschutzprojekte im ländlichen Raum umsetzen möchten, können ab dem 1. Juli 2026 Projektskizzen im Rahmen der Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte einreichen. Der Einreichungszeitraum läuft bis zum 15. September 2026.
Hintergrund
Rund 91 Prozent der Fläche Deutschlands ist ländlich geprägt, und mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung lebt im ländlichen Raum. Damit kommt ländlichen Kommunen eine zentrale Bedeutung für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele zu. Zugleich stehen diese Regionen vor besonderen Herausforderungen: Die Bevölkerung in ländlichen Kommunen weist einen höheren Pro-Kopf-Energieverbrauch auf, besitzt mehr Pkw pro Kopf und ist häufig in der Nebenerwerbslandwirtschaft tätig. Gleichzeitig findet der Ausbau erneuerbarer Energien überdurchschnittlich oft im ländlichen Raum statt – was Veränderungsdruck und gesellschaftliche Debatten auslöst.
Was wird gefördert?
Der Themenaufruf „Klimaschutz in ländlichen Kommunen“ richtet sich an Projekte, die das Verständnis für den Klimaschutz und die Transformation hin zur Treibhausneutralität im ländlichen Raum stärken und konkrete Maßnahmen, die in quantifizierbaren Treibhausgaseinsparungen münden, flächendeckend anregen und umsetzen.
Gefördert werden Vorhaben, die:
- Kompetenzen aufbauen und Strukturen verankern, mit denen Klimaschutz dauerhaft gestärkt wird,
- lokale Schlüsselakteure, Vereine, Unternehmen, Organisationen und Ehrenamtliche aktiv einbeziehen,
- Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen im ländlichen Raum erhöhen und positive Transformationserfahrungen sichtbar machen.
Die Projekte sollen bundesweit in ländlichen Räumen wirken und die entwickelten Prozesse dauerhaft verankern. Rein lokale Pilotprojekte, die ausschließlich in einer einzelnen Kommune oder Region wirken, sind nicht förderfähig.
Mögliche Projektbeispiele
Modellhafte Projekte umfassen beispielsweise Vorhaben von Dachverbänden, die flächendeckend klimaschutzrelevante Ansätze im Umfeld ländlicher Kommunen adressieren, Projekte, die Ehrenamtliche in kleinen und ländlichen Kommunen aktivieren, sowie Vorhaben, die bereits erprobte Ansätze auf andere Regionen übertragen, um eine bundesweite Wirksamkeit herzustellen. Ebenso förderfähig sind Projekte, die Klimaschutz in spezifischen Erwerbszweigen oder Organisationen adressieren – etwa in landwirtschaftlichen Betrieben, bei Freiwilligen Feuerwehren oder in Sportvereinen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem Dachverbände, Vereine, Unternehmen und Organisationen, die Klimaschutz im ländlichen Raum wirksam voranbringen möchten. Kommunen und kommunale Zweckverbände sind bei diesem Themenaufruf nicht antragsberechtigt.
Fristen und Einreichung
- Einreichungszeitraum: 1. Juli 2026 bis 15. September 2026
- Einreichung: über das elektronische Formularsystem easy-Online
- Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Weitere Informationen sowie die vollständigen Unterlagen finden sich auf der Website der Nationalen Klimaschutzinitiative. Direkte Rückfrage können beim Projektträger (Tel. 030 72618–0330 · nki-transformative-klimaschutzprojekte@z-u-g.org) gestellt werden.
Bildquelle: www.klimaschutz.de © Tanankorn Pilong – istockphoto.com


