06.08.2026
Klimaanpassungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern
Klimaanpassungsstrategie MV: Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Mecklenburg-Vorpommern hat am 28. Juli 2026 seine erste landeseigene Klimaanpassungsstrategie veröffentlicht. In 20 Handlungsfeldern wird festgelegt, wie sich das Land auf Hitzeperioden, Starkregen, Trockenheit und weitere Folgen des Klimawandels vorbereitet. Ziel ist es, Mecklenburg-Vorpommern widerstandsfähiger zu machen und wirtschaftliche Schäden zu verhindern, bevor sie entstehen.
Die 20 Handlungsfelder sind fünf Clustern zugeordnet: Infrastruktur, Landnutzung, Mensch, Wasser und Wirtschaft. Mehrere davon betreffen Unternehmen im Land direkt. Die vollständige Strategie steht hier zum Download bereit, weitere Informationen stehen hier zur Verfügung.
Bauwesen: Konkrete Regeln für geförderte Bauprojekte
Die Strategie enthält für Bauvorhaben eine Regel, die in der aktuellen EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 (EFRE VI) greift. Demnach müssen Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens fünf Jahren klimaverträglich sein, wenn sie über diese EU-Förderung finanziert werden. Als Infrastrukturinvestitionen zählen dabei nicht nur klassische Neubauten, sondern beispielsweise auch Schulgebäude, Netzinfrastrukturen, Anlagen zur Abfallbewirtschaftung und naturbasierte Infrastrukturen.
Bei einem Investitionsvolumen über einer Million Euro ist eine vollständige Klimaverträglichkeitsprüfung (KVP) mit den Teilbereichen Klimaresilienz und Klimaneutralität beim Land einzureichen. Unter einer Million Euro genügen Basisdaten als vereinfachte KVP. Für Vorhaben ohne EU-Förderung gilt diese Pflicht nicht.
Der Begriff „Klimaneutralität” wird in diesem Zusammenhang oft missverstanden. Er bedeutet nicht, dass ein Gebäude keine Treibhausgase mehr verursachen darf. In der Strategie wird er als Kompatibilität der Emissionen mit den EU-Klimazielen definiert, die anhand festgelegter Schwellenwerte geprüft wird. Diese Schwellenwerte sind hoch angesetzt, um Infrastrukturen mit sehr hohen Emissionen von einer Förderung auszuschließen. Gebäude mit üblichen Verbräuchen, die also in den kommenden Jahren im Betrieb noch Emissionen verursachen, können durchaus förderfähig sein.
Für alle Nichtwohn- und Wohngebäude, nicht nur geförderte, wird außerdem das ab 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) relevant. Es regelt unter anderem den sommerlichen Wärmeschutz. Die zulässigen Schwellenwerte für die Innenraumtemperatur und den Sonneneintrag sind in der Norm DIN 4108-2:2013-02 festgelegt. Wer neu baut oder saniert, sollte diese Norm daher in der Planung berücksichtigen. Zusätzlich fördert das Land Gründächer, Fassadenbegrünung und klimaangepasstes Bauen.
Industrie und Gewerbe: Betriebskosten, Lieferketten, Versicherung
Für das verarbeitende Gewerbe, das im Jahr 2024 11,3 Prozent der Bruttowertschöpfung des Landes ausmachte, benennt die Strategie mehrere konkrete Risiken und leitet daraus vier zentrale Aufgabenbereiche für Unternehmen ab:
- Anlagenschutz: Schutz von Produktionsanlagen und Lagerhallen vor Starkregen, Hitze und Stürmen.
- Hitzevorsorge: Kühlung und Verschattung von Gebäuden, Produktions- und Lagerhallen, um Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und Kühlketten zu sichern.
- Robuste Lieferketten: Aufbau von Liefer- und Logistikketten, die sich im Schadensfall schnell umlenken lassen, etwa durch alternative Routenplanung bei Ausfall einzelner Transportwege.
- Versicherungsschutz: Prüfung, ob bestehende Policen Elementarschäden durch Extremwetter abdecken.
Hitzewellen wirken sich dabei direkt auf die Kosten aus, weil sie den Energie- und Wasserbedarf für die Kühlung von Hallen erhöhen. Niedrigwasser kann außerdem den Gütertransport auf Wasserstraßen einschränken, was besonders für exportorientierte Betriebe relevant ist. Auch internationale Lieferketten können durch klimabedingte Ereignisse außerhalb Deutschlands unter Druck geraten.
Finanzwirtschaft: Klimarisiko wird zum Kreditfaktor
Die Strategie macht deutlich, dass Klimarisiken zunehmend die Bonitätsbewertung von Unternehmen beeinflussen, mit Folgen für Kreditkonditionen und Laufzeiten.
Banken und Versicherer berücksichtigen Klimarisiken daher zunehmend in ihren Entscheidungsprozessen. Für Betriebe, deren Standort oder Geschäftsmodell besonders klimasensibel ist, kann das künftig zu strengeren Finanzierungsbedingungen führen. Gleichzeitig baut das Land gezielt Fördermodelle für eine klimaresiliente Infrastruktur aus, beispielsweise für den Küsten-, Hochwasser- und Gewässerschutz. Zudem wird die Entwicklung neuer Versicherungs- und Risikoteilungsmodelle unterstützt.
Für Unternehmen lohnt es sich deshalb, die eigene Klimarisikoexposition zu prüfen, bevor die nächste Finanzierungsrunde oder Versicherungsverlängerung ansteht.
Tourismus: Chancen und Risiken liegen nah beieinander
Der Tourismus erwirtschaftete 2022 einen Bruttoumsatz von 7,1 Milliarden Euro bei rund 163.000 Beschäftigten in MV. Die Strategie beschreibt für diese Branche eine zweigeteilte Ausgangslage.
Auf der Chancenseite steht eine längere Badesaison durch steigende Wassertemperaturen von Ostsee und Binnenseen, eine wachsende Beliebtheit als Reiseziel wegen vergleichsweise weniger heißer Tage im Sommer und ein zunehmender Coolcation-Bedarf, also die Nachfrage nach kühleren Reisezielen als Alternative zu südlicheren Regionen.
Auf der Risikoseite stehen gesundheitliche Gefahren für Gäste und Beschäftigte durch häufigeres Auftreten von Vibrionen in der Ostsee und Cyanobakterien in Badeseen, mögliche kurzfristige Einbrüche der Gästezahlen nach Sturmfluten oder Starkregen durch Schäden an Rad- und Wanderwegen oder Campingplätzen, sowie eine steigende Waldbrandgefahr, die den Aktivtourismus einschränken kann.
Der Tourismusverband MV beteiligte sich bereits 2022 an einem Pilotprojekt zur Berechnung des touristischen CO2-Fußabdrucks für die Bereiche Mobilität, Beherbergung, Gastronomie und Aktivitäten vor Ort. Betriebe, die frühzeitig in klimafreundliche und resiliente Infrastruktur investieren, können sich laut Strategie über entsprechende Förderangebote unterstützen lassen. Ergänzend empfiehlt die Strategie freiwillige Gefährdungsanalysen und Schulungen zum Risikomanagement sowie die Entwicklung neuer Frühjahrs- und Herbstangebote, um die veränderte Saisonalität wirtschaftlich zu nutzen.
Energie: Steigender Kühlbedarf, mehr Anforderungen an Netze
Die Strategie stuft die Klimawirkungen für den Energiesektor selbst als gering ein. Trotzdem verändert sich der Bedarf: Im Sommer steigt der Bedarf an Kühlenergie, im Winter kann der Heizenergiebedarf sinken. Die Versorgungssicherheit bleibt Aufgabe der Netzbetreiber, das Land unterstützt koordinierend und über Genehmigungsbeschleunigung. Für Unternehmen mit eigenen Anlagen bedeutet das vor allem, die eigene Anpassungsfähigkeit und Notfallvorsorge bei Lastspitzen im Blick zu behalten.
Was Unternehmen konkret tun können
Wörtlich heißt es in der Strategie: „Unternehmen sollten die spezifischen Risiken des Klimawandels frühzeitig erkennen und ein proaktives Risikomanagement aufbauen. Aufgaben sind die eigenverantwortliche Analyse standort- und branchenspezifischer Gefahren, Anpassungsbedarfe sowie passender Strategien und das Umsetzen konkreter Maßnahmen.“
Zentrale Aufgabenbereiche sind:
- Klimarisikoanalyse für den eigenen Standort und die Lieferkette durchführen, inklusive branchenspezifischer Gefahren.
- Bei Bauprojekten ab einer Million Euro mit EU-Förderung frühzeitig prüfen, ob eine vollständige KVP erforderlich ist.
- Versicherungsschutz auf Elementarschäden durch Extremwetter überprüfen, bevor die nächste Police verlängert wird.
- Klimarisiken in Finanzierungsgespräche einbeziehen, da sie zunehmend die Bonität beeinflussen.
- An Netzwerken und Informationsveranstaltungen zu Klimaanpassung teilnehmen, etwa über Kammern und Verbände.
- Mitarbeitende zu Hitzeschutz und Notfallmanagement schulen.
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