11.08.2026
Abschreibungsbooster: Ein Update zur Halbzeit für Unternehmen in MV
Nur noch bis Ende 2027 Zeit für Unternehmen in MV
Der Wachstumsbooster ist keine neue Regelung mehr, aber die Frist rückt näher. Wir hatten das Thema im August 2025 bereits aufgegriffen. Ein aktueller Fachbeitrag von Creditreform zeigt jetzt, wie zurückhaltend einige Unternehmen die Förderung bisher nutzen und was das für die verbleibende Zeit bedeutet.
Was der Wachstumsbooster regelt
Seit dem 1. Juli 2025 gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent pro Jahr, das Dreifache des linearen Satzes. Wer zum Beispiel eine Maschine für 100.000 Euro kauft, kann im ersten Jahr 30.000 Euro steuerlich geltend machen statt 10.000 Euro bei linearer Abschreibung.
Photovoltaikanlagen fallen unter diese Regelung, weil sie als bewegliche Wirtschaftsgüter gelten. Für Unternehmen, die eine PV-Anlage anschaffen, sinkt die Steuerlast im ersten Jahr deutlich. Das verbessert die Liquidität genau dann, wenn die Anschaffungskosten anfallen.
Reine Elektrofahrzeuge profitieren zusätzlich. Im ersten Jahr lassen sich bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben, danach sinkt der Satz Schritt für Schritt (10, 5, 5, 3, 2 Prozent). Die Grenze für den geldwerten Vorteil bei E-Dienstwagen liegt inzwischen bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis, vorher waren es 70.000 Euro.
Wichtig für die Planung. Die Regelung gilt nur für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, danach endet der Investitionsbooster. Auch bei der Forschungszulage gibt es seit 2026 mehr Spielraum, die förderfähige Bemessungsgrundlage stieg von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr.
Aber: Nicht jede Investition lohnt sich deswegen
Investitionsentscheidungen sollten von wirtschaftlichen Kriterien abhängen, nicht von der Steuer allein. Die degressive Abschreibung verschiebt die Steuerlast nach vorn, sie spart sie nicht grundsätzlich ein. Wer heute hohe Gewinne hat und künftig mit weniger rechnet, profitiert am meisten. Bei Kapitalgesellschaften kommt ab 2028 die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer dazu, dort lohnt sich ein Vorziehen der Abschreibung zusätzlich.
Wer ohnehin knapp kalkuliert, sollte den Steuervorteil nicht überschätzen. Und wer seine Fahrzeuge least statt kauft, hat von der E-Fahrzeug-Abschreibung wenig, weil Leasingraten ohnehin als Betriebsausgabe zählen.
Empfehlung für Unternehmen in MV
Für Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die eine Photovoltaikanlage, neue Maschinen oder eine Fahrzeuganschaffung ohnehin planen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt für die Kalkulation. Die Frist bis Ende 2027 klingt lang, aber Lieferzeiten für Anlagen und Fahrzeuge können mehrere Monate betragen. Wer die Förderung noch mitnehmen will, sollte die Bestellung nicht zu weit nach hinten schieben.
MVeffizient berät zu den technischen und energetischen Aspekten einer Investition, etwa zur Dimensionierung einer PV-Anlage oder zur Wirtschaftlichkeit einzelner Effizienzmaßnahmen. Die steuerliche Bewertung der degressiven Abschreibung im Einzelfall gehört in die Hände einer Steuerberatung. Beide Perspektiven zusammen ergeben ein vollständiges Bild für die Investitionsentscheidung.



