30.11.2018

Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien

Auch wenn die Eigenversorgung mit Erneuerbaren Energien nicht primär die effizientere Nutzung von Energie bezweckt, so führt sie doch am Ende zum gleichen Ziel, nämlich weniger CO2-Ausstoß. Allerdings wird die Eigenversorgung in Mecklenburg-Vorpommern bisher kaum genutzt. Lt. Bundesnetzagentur wurde in 2016 lediglich eine Leistung von 7 MW installiert. Nur die Stadtstaaten wiesen geringere Installationszahlen auf.

Dabei bietet die Eigenversorgung viele Vorteile. Einer davon: Sie ist im Verhältnis zu herkömmlich bezogenem Strom günstig. Eine aktuelle Studie des Fraunhofer ISE aus März 2018 zeigt: Stromgestehungskosten für Strom aus Sonne und Wind ist nicht nur sauber, sondern auch noch preiswerter als der aus Braun-/ Steinkohle und Gas.

Stromgestehungskosten (LCOE) werden aus den Investitions-, Kapital- sowie Betriebskosten, der Nutzungsdauer, dem realen kalkulatorischen Zinssatz sowie der produzierten Strommenge berechnet. Dabei ist die produzierte Strommenge natürlich abhängig von Standort und Anlage: PV-Anlagen produzieren in Süddeutschland mehr Strom; Windenergieanlagen weisen in Norddeutschland mehr Vollaststunden auf. Darüber hinaus bestimmt die Leistungsfähigkeit der Anlage maßgeblich deren erzeugte Strommenge.

Die unterschiedlichen Stromgestehungskosten in Cent/kWh für PV, Wind und Biogas-Anlagen zeigt nachfolgende Abbildung:

Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien 2018 (Abbildung: MVeffizient)

Selbst erzeugt und verbraucht kann Strom aus Erneuerbaren erheblich die Energiekostenrechnung reduzieren. Und das liegt nicht nur an den geringeren Stromgestehungskosten, sondern insbesondere an den Abgaben, Umlagen, Entgelten und Steuern die für eine über den Energieversorger bezogene Kilowattstunde Strom anfallen und bei einer Eigenversorgung wegfallen (siehe Abbildung).

Preisbestandteile Strom (Abbildung: Kerstin Kopp)

Diese lassen sich zum Großteil ganz einfach einsparen, nämlich mit der Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien. Eigenversorgung ist nach § 3 Nr. 19 EEG 2017 der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Vereinfacht heißt das, wer eine PV-, Windenergie- oder Biogasanlage auf seinem Grundstück installiert, diese selbst betreibt, den Strom nicht durch ein öffentliches Netz transportiert, und zeitgleich zur Produktion verbraucht, erfüllt den Tatbestand der Eigenversorgung.

Bis zum 30.06.2014 war die Eigenversorgung gänzlich von zusätzlichen Abgaben befreit; seit Juli 2014 ist ein Teil der EEG-Umlage abzuführen. Dieser beträgt seit 1.1.2017 40 %. Entsprechend sind in 2020 pro kWh 2,70 Cent zu zahlen. Ausgenommen sind hiervon u. a. Anlagen unter 10 kW bzw. 10.000 kWh/Jahr, Eigenversorger mit Altanlagen oder einer vollständigen Stromversorgung aus erneuerbaren Energien (§61a EEG).

 

Verfasst von: Kerstin Kopp