15.11.2022

Energiekrise: Bund bringt Entlastungen für Unternehmen auf den Weg

Per Soforthilfe übernimmt der Bund für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Gigawattstunden den Dezemberabschlag für die Gasversorgung. Spätestens ab März 2023 ist geplant, den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Ab Januar 2023 soll zudem der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde für den Basisbedarf (80 Prozent des Vorjahresverbrauchs) begrenzt werden.

Für Industriekunden beabsichtigt die Bundesregierung, den Gaspreis ab Januar 2023 auf 7 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln; beim Strompreis ist eine Begrenzung auf 13 Cent vorgesehen und zwar für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Für energieintensive Unternehmen wird zudem der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert. 

Darüber hinaus wird die Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 35 Euro je Tonne für 2023 ausgesetzt!

Hier finden Sie alle Details zur Dezember-Soforthilfe im Gas- und Wärmebereich und zu weiteren Entlastungen.

Bund unterstützt Unternehmen in der Energiekrise, u. a. mit einer Gas- und Strompreisbremse (Bild: Fokussiert – stock.adobe.com)