GModG: Update für Energieberatende

GModG: Update für Energieberatende

Datum:
26.11.2026
17:00 - 19:00 Uhr

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier kostenlos und verbindlich an.

Liebe Energieberaterinnen und Energieberater,

die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) novelliert und dabei unter anderem die 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen gestrichen. Zugleich wurden neue Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe eingeführt.

Zum 01.01.2027 setzt das GModG zudem wichtige Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um und führt eine Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude sowie eine bundesweite Solarpflicht ein. Für alle Neubauten muss ab 2028 bzw. 2030 eine Ökobilanzierung erstellt und der neue Standard eines Nullemissionsgebäudes eingehalten werden.

Wir laden Sie herzlich ein, sich bei unserem Online-Seminar effizient zu informieren. Jan Karwatzki, Geschäftsführer vom Öko-Zentrum NRW ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet. Er bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden und gibt einen fundierten Ausblick auf die noch kommenden Änderungen.

Was erwartet Sie?

  • Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Überblick über die Gesetzesänderung
  • Streichung der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen
  • Neue Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer bzw. klimaneutraler Brennstoffe
  • Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zum 01.01.2027 im GModG
  • Einführung einer Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude
  • Einführung einer bundesweiten Solarpflicht
  • Verpflichtende Ökobilanzierung für Neubauten ab 2028 (Nichtwohngebäude) bzw. 2030 (Wohngebäude)
  • Neuer Gebäudestandard: Anforderungen an Nullemissionsgebäude
  • Aktuell geltende gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Ausblick auf künftige gesetzliche Änderungen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Wärme

Fortbildungspunkte:

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste angerechnet:

  • mit 2 Unterrichtseinheiten (UE)(Wohngebäude),
  • 2 UE (Nichtwohngebäude)
  • und 2 UE (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA))

 



Programm

17:00 – 17:15 Uhr – Begrüßung

Thomas Stritz, Kommunikation, MVeffizient

17:15 – 18:40 Uhr – Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Jan Karwatzki, Dipl.-Ing. Architekt, Geschäftsführer Öko-Zentrum NRW GmbH, Hamm

18:40 – 19:00 Uhr – Diskussion und Fragen mit den Teilnehmenden im Chat


Unser Referent

Jan Karwatzki

 

 

Kompetenzen und Erfahrungen

Jan Karwatzki ist Architekt und staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz. Er ist Geschäftsführer im Öko-Zentrum NRW und dort u.a. für den Bereich zur Energieeffizienz von Gebäuden zuständig. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren als Referent und Fachautor intensiv mit den gesetzlichen Anforderungen und den Fördermöglichkeiten in diesem Bereich. Zudem unterstützt er als externer technischer Sachverständiger die KfW zu den technischen Fragen der Gebäudeförderung.