16.09.2026

KfW-Kredit 570 „Erneuerbare Energien – Plus“

Details und Förderbedingungen im Überblick

Mit dem Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Plus“ (Kredit 570) schließt die KfW eine wichtige Finanzierungslücke für Unternehmen, die investitionsintensive Energieprojekte abseits der klassischen EEG-Förderung umsetzen wollen. Das Programm richtet sich explizit an Vorhaben, bei denen erzeugter Strom, Wärme oder Kälte direkt genutzt oder über Direktlieferverträge (Corporate Power Purchase Agreements, kurz PPAs) an Gewerbe- und Industrieabnehmer geliefert wird. Wir haben die wichtigsten Förderbestimmungen, Konditionen und Zugangsvoraussetzungen kompakt für Sie zusammengefasst.

Was wird genau gefördert?

  • Anlagentypen: Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien (z. B. Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpen).

  • Energiespeicher: Groß- und Batteriespeicher (BESS) sowie Wärmespeicher – auch als nachträgliche Aufrüstung bestehender Anlagen.

  • Netzanschluss & Infrastruktur: Neben den eigentlichen Erzeugungsanlagen sind auch die Kosten für den Netzanschluss, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie notwendige Transformationsinfrastruktur finanzierungsfähig.

Kreditkonditionen und Rahmenbedingungen auf einen Blick

  • Finanzierungsvolumen: Bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.

  • Antragsberechtigte: Private und kommunale Unternehmen jeder Größe, Freiberufler sowie Investoren, die Erneuerbare-Energien-Anlagen im Rahmen von Betreibermodellen oder PPAs bereitstellen.

  • Laufzeiten & Tilgung: Flexibel gestaltbare Laufzeitvarianten (z. B. 5 bis 7 Jahre) mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren zur Entlastung der Liquidität in der Anlaufphase.

  • Kombination: Das Programm ist mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar, sofern die zulässigen Beihilfegrenzen eingehalten werden.

Antragstellung und Ablauf

Die Antragstellung erfolgt nach dem Hausbankprinzip: Wenden Sie sich vor Beginn des Vorhabens bzw. vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen an Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser reicht den Antrag bei der KfW ein und übernimmt die Kreditgewährung.

 

Förderberatung des Leea

Im Rahmen des EU-Projekts „Förderberatung zur Transformation des Energiesystems“ unterstützt auch die Förderberatung im Landeszentrum für erneuerbare Energie mit einem kostenlosen Beratungsangebot Unternehmen, Kommunen, Vereine, Institutionen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern dabei, den Überblick über die verschiedenen Fördermittel zu behalten.