04.09.2023
Solarpaket I soll den Ausbau der Solarenergie stark beschleunigen
Am 16. August hat das Bundeskabinett die Gesetzesentwürfe für das Solarpaket I beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und einfacher zu gestalten.
In Bezug auf gewerbliche Dächer sind die folgenden Inhalte von Bedeutung:
1. Flexibilisierung der Pflicht zur Direktvermarktung
Bisher müssen Anlagen über 100 kW Leistung direkt vermarkten. Bei hohem Eigenverbrauch übersteigen die Direktvermarktungskosten oft die Erlöse. Anlagen werden daher trotz Platz kleiner ausgelegt. Die neue Lösung: Die „unentgeltliche Abnahme“ für einige Anlagenbetreiber unter Direktvermarktungspflicht. Sie können ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben.
2. Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate
Bisher waren Anlagenzertifikate bereits ab 135 kW Einspeiseleistung notwendig. Diese werden in Zukunft erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb der Schwellen genügen Einheitenzertifikate. Das Solarpaket schafft die gesetzliche Grundlage für die erforderliche Datenbank für Einheitenzertifikate.
3. Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung
Insbesondere bei gewerblich genutzten Gebäuden führen die geltenden Regelungen zur Anlagenzusammenfassung bei Dach-Solaranlagen in bestimmten Konstellationen zu unsachgemäßen Ergebnissen. Für diese Anlagen wird einheitlich auf den Netzverknüpfungspunkt abgestellt und dadurch sichergestellt, dass sich die größenabhängigen Anforderungen an die messtechnische Austattung der Photovoltaik-Anlage alleine an der einzelnen Anlage orientieren.
Eine umfassende Übersicht zum Solarpaket I finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Gesetzesentwurf (140 Seiten) steht dort ebenfalls zum Download bereit.
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