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UPDATE 16. Mai 2024:

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung zielt darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik (PV) zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Hier sind die wichtigsten Inhalte, die speziell für Unternehmen relevant sind:

1. Photovoltaik auf Gewerbedächern

  • Erhöhung der Förderung: Für größere Solaranlagen ab 40 kW wird die Förderung um 1,5 ct/kWh angehoben.
  • Ausschreibungen: Die Menge für PV-Dachausschreibungen großer Anlagen wird ab 2026 auf 2,3 GW pro Jahr erhöht.
  • Flexibilisierung der Schwellenwerte: Anlagen bis zu 200 kW können Überschussmengen ohne Vergütung an den Netzbetreiber weitergeben, was insbesondere für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch vorteilhaft ist.

2. Bürokratische Erleichterungen

  • Anlagenzertifikate: Zertifikate sind erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich.
  • Vereinfachte Nachweise: Ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate reicht aus, und es wird eine massentaugliche Datenbank für diese Zertifikate geschaffen.
  • Anlagenzusammenfassung: Mehrere Anlagen werden unter bestimmten Bedingungen nicht mehr wie eine große Anlage behandelt, was vor allem für Bürgerenergiegesellschaften und Balkon-PV gilt.

3. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

  • Neues Modell: Ermöglicht die Weitergabe von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes ohne Lieferantenpflichten, was besonders für Miet- und Gewerbegebäude vorteilhaft ist.

4. Mieterstrom

  • Erweiterung: Mieterstrom wird auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert.
  • Erleichterungen: Vereinfachung der Regeln zur Anlagenzusammenfassung, um technische Anforderungen zu verringern.

5. PV-Freiflächenanlagen

  • Erhöhung der Gebotsmengen: Projekte bis zu 50 MW werden in Ausschreibungen zugelassen.
  • Erweiterung der Flächenkulisse: Benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft werden für die Förderung von PV-Freiflächenanlagen geöffnet.
  • Naturschutzkriterien: Einführung von Mindestkriterien für naturschutzverträgliche PV-Anlagen.

6. Netzanschlüsse und Speicher

  • Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB): Reduzierung der Sondervorgaben je nach Netzbetreiber.
  • Flexible Nutzung von Speichern: Speicher können saisonal für den Handel mit Netzstrom genutzt werden, wobei nur EE-Strom gefördert wird.
  • Beschleunigte Netzanschlussverfahren: Erweiterung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf Anlagen bis 30 kW und Vereinfachungen für Anlagen bis 100 kW.

7. Weitere Regelungen

  • Förderung von Agri-PV und besonderen Solaranlagen: Einführung eines eigenen Untersegments in Ausschreibungen.
  • Beschränkung der Flächeninanspruchnahme: Zubau von PV auf landwirtschaftlichen Flächen wird auf 80 GW bis 2030 beschränkt.

Diese Maßnahmen sollen den Ausbau der Photovoltaik für Unternehmen attraktiver und einfacher gestalten, um die ambitionierten Klimaziele Deutschlands zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung

 


 

Am 16. August hat das Bundeskabinett die Gesetzesentwürfe für das Solarpaket I beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und einfacher zu gestalten.

In Bezug auf gewerbliche Dächer sind die folgenden Inhalte von Bedeutung:

1. Flexibilisierung der Pflicht zur Direktvermarktung
Bisher müssen Anlagen über 100 kW Leistung direkt vermarkten. Bei hohem Eigenverbrauch übersteigen die Direktvermarktungskosten oft die Erlöse. Anlagen werden daher trotz Platz kleiner ausgelegt. Die neue Lösung: Die „unentgeltliche Abnahme“ für einige Anlagenbetreiber unter Direktvermarktungspflicht. Sie können ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben.

2. Erhöhung der Grenzwerte für Anlagenzertifikate
Bisher waren Anlagenzertifikate bereits ab 135 kW Einspeiseleistung notwendig. Diese werden in Zukunft erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb der Schwellen genügen Einheitenzertifikate. Das Solarpaket schafft die gesetzliche Grundlage für die erforderliche Datenbank für Einheitenzertifikate.

3. Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung
Insbesondere bei gewerblich genutzten Gebäuden führen die geltenden Regelungen zur Anlagenzusammenfassung bei Dach-Solaranlagen in bestimmten Konstellationen zu unsachgemäßen Ergebnissen. Für diese Anlagen wird einheitlich auf den Netzverknüpfungspunkt abgestellt und dadurch sichergestellt, dass sich die größenabhängigen Anforderungen an die messtechnische Austattung der Photovoltaik-Anlage alleine an der einzelnen Anlage orientieren.
Eine umfassende Übersicht zum Solarpaket I finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Gesetzesentwurf (140 Seiten) steht dort ebenfalls zum Download bereit.

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